Zertifizierung nach §75b SGB V
Ich habe im März eine Prüfung bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung abgelegt. Meine Dienstleistung im Bereich IT-Sicherheit ist nun offiziell nach §75b SGB V zertifiziert.
Inhaltlich ändert sich dadurch an meiner Arbeits nichts. Aber ich habe versucht die Zertifizierung doppelt zu nutzen:
Meine verbleibende Prüfungszeit habe ich damit verwendet, meinem Prüfer bei der KBV ein paar kritische Fragen zu stellen. Wir hatten eine interessante und anregende Diskussion darüber, wie der Stand der IT-Sicherheit in ambulanten Praxen ist.
Die Anforderungen an die IT-Sicherheit werden mittelfristig steigen (müssen). Das hat auch die KBV scheinbar im Blick und arbeitet im Hintergrund an der Anpassung der IT-Sicherheitsrichtlinie. Für meine KlientInnen sehe ich dem jedoch entspannt entgegen: In meiner Arbeit denken wir ausgehend vom „Datenschutz als Praxisziel“. IT-Sicherheit wird überall dort bedacht, wo sie dem Datenschutz nützen wird.
Durch unsere etappenweise Arbeit werden schrittweise Prozesse und Verfahren sicherer, MitarbeiterInnen und InhaberInnen gleichermaßen geschult und Vorsorgekonzepte für verschiedene Bedrohungsszenarien entwickelt. Ein zukunftssicherer 360° Ansatz.