Patientendaten

Patientendaten sind besonders schützenswert

Datenschutz ist nicht nur ein organisatorisches, politisches oder sicherheitspolitisches Thema, sondern hat immer auch einen ethischen und sogar philosophischen Hintergrund.

Lesen Sie in diesem Beitrag eine kurze Zusammenfassung wesentlicher kurz- und mittelfristiger Folgen von Datenschutzverstößen im Gesundheitswesen.

Artikel 9 DSGVO (Auszug)

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt.

(Keine Sorge, im Verlauf des Artikels werden Ausnahmen von diesem Verbot definiert.)

Zum Artikel 9 im Wortlaut

Besonderer Schutzbedarf in psychotherapeutischen Praxen

Jede Arztpraxis arbeitet anders. Es fallen neben allgemeinen Gesundheitsdaten und Diagnosen auch Labordaten an (Kategorie Biometrie und Genetik).

In psychotherapeutischen Praxen werden zudem neben persönlichen Informationen auch intimste Details thematisiert, die in einer Allgemeinarztpraxis sicher eher seltener angesprochen werden. Angaben zur (gefühlten) Sexualität und Äußerungen über dritte Personen werden gemacht. Ebenso mögliche berufliche Hintergründe und Situationen bei Arbeitgebern oder auch religiöse Hintergründe.

Unmittelbare Folgen unbeabsichtigter Veröffentlichung

Die ungewollte Veröffentlichung von Behandlungsdaten kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen:

  • Strafrechtliche Folgen für Behandler:innen, ggf. für Unternehmen deren Geschäftsgebahren öffentlich werden
  • Zivilrechtliche Folgen für Patient:innen
  • Soziale Ächtung, Femizid, Ehrenmord
  • Rufschädigung
  • Schadenersatzforderungen
  • Bußgeldzahlungen
  • in schwerwiegenden Fällen Berufsverbot für die Behandler:innen

Mittel- und langfristige Folgen

Jeder Mensch hat es schon einmal erlebt, dass ihn oder sie eine Äußerung oder Entscheidung der Vergangenheit später wieder eingeholt hat und einen Nachteil darstellte.

Die Folgen von Datenschutzverstößen können deutlich gravierender sein. Wir wissen nicht, wie sich die Zukunft und die gesellschaftlichen sichten ändern werden. Zu Beginn des dritten Reichs wurde in einer Volkszählung auch die Religionszugehörigkeit der Befragten erfasst. Damals erschien das viellleicht noch als unverfängliche Kleinigkeit, dennoch war es die logisitische Vorarbeit späterer Verfolgung.

Sie denken das könne „uns“ nicht mehr passieren? Nicht nur in China und Russlang wird gegen Menschenrechte aufgrund persönlicher Informationen verstoßen. Eine unbedachte Äußerung reicht bereits für schwere persönliche Folgen.

Die Daten, die heute erhoben werden, sind Teil der Grundlage für spätere Entscheidungen.

Die Haltung „es ist mir egal wer was über mich weiß“, etwa im Zusammenhang mit den datenschutzrechtlichen Bedenken bei sozialen Medien, wird sich spätestens dann rächen, wenn jemand einen guten neuen Grund findet, die vorhandenen Daten unter neuen Aspekten auszuwerten.

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