Einsatz von Google Analytics auf Websites unzulässig
Mehr und mehr europäische Aufsichtsbehörden stellen fest, dass der Einsatz von Google Analytics auf Websites nicht DSGVO-konform ist. Nach der österreichischen hat bspw. die französische Aufsichtsbehörde CNIL eine entsprechende Einschätzung veröffentlicht. Es wird erwartet, dass die weiteren Behördern der EU dieser Einschätung folgen.
Hintergrund: Selbst bei größt möglichen Datenschutzeinstellungen auf den Webservern werden immernoch Verbindungsdaten in die USA übermittelt, die einzelne Internetuser identifizierbar machen.
Eine Abhilfe könnte nur geschaffen werden, indem die Webserver spezielle Proxy-Server einsetzen, auf denen der Datenabfluss verhindert wird. Das ist aber eine kostspielige Angelegenheit und für Betreiber einer Website auf gehosteten Servern (über z.B. Strato, Hetzner oder 1&1) technisch sehr schwer umzusetzen.
Wenn Sie eine Website betreiben, sollten Sie sich zeitnah um eine Abschaffung von Google Analytics kümmern. Leider wird dadurch das Schalten von Werbung über Google Ads erschwert. Analytics und Ads arbeiten eng zusammen, damit man messen kann welche Werbeanzeige zu einem Besuch der Website geführt hat (Google Werbung wird „per Klick“ abgerechnet).
Eine Alternative zu Google Analytics ist MATOMO. Kostenfrei und auch auf mit WordPress erstellten Websites leicht nutzbar. Die Daten bleiben beim Websitebetreiber.